Leistungsschutzrecht
passend zum vorherigen Eintrag (oder meinetwegen auch „Nachtrag zum vorherigen Eintrag“) ein Artikel der NZZ Online: Keine Sympathien für ein Leistungsschutzrecht
Zitat:
Erstens gibt es bereits ein Gesetz, das die Urheberrechte schützt. Zweitens kann jeder Verleger seine Informationsangebote sichern, indem er diese nicht gratis ins Internet stellt. Drittens ist niemand verpflichtet, seine Texte durch die Suchmaschine von Google – der derzeitige Hauptfeind der Verlage – erfassen zu lassen. Viertens kann derjenige, der seine Produkte gebührenfrei ins Internet stellt, den freien Fluss dieses digitalen Marktes nicht verbieten. Und fünftens lauert hinter einem Leistungsschutzrecht, das mehr oder weniger versteckt die Forderung nach einem Gebührenerhebungssystem impliziert, ein grenzüberschreitendes bürokratisches Monster.
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